Am Bezirksgericht Warschau begann die Verhandlung gegen den ehemaligen Präsidenten Polens, Andrzej Duda, wegen seiner umstrittenen Äußerung über die Zuschauer des Films „Grüne Grenze“ von Agnieszka Holland, berichtet osteopathisch-leben.de unter Berufung auf rmf24.pl. Die Anhörung begann am Freitag, den 24. Oktober, und betrifft Dudas Kommentar: „Im Kino sitzen nur Schweine“. Die Klage gegen den Ex-Präsidenten wurde vom Zentrum zur Überwachung rassistischer und fremdenfeindlicher Verhaltensweisen eingereicht, das der Meinung ist, dass Duda mit diesen Worten die Bürger Polens beleidigt und ihre Rechte verletzt hat.
Der Film von Agnieszka Holland erzählt von Migranten aus dem Nahen Osten und Afrika, die versuchen, über die „grüne Grenze“ zwischen Belarus und Polen in die Europäische Union zu gelangen. Die Regisseurin zeigt, wie die belarussische Propaganda Migranten an die Grenze lockt und die Illusion eines leichten Zugangs zur EU schafft. Der Film beleuchtet außerdem die Arbeit der polnischen Grenzbeamten, die die Sicherheit des Landes und seiner Bürger gewährleisten.
Andrzej Duda selbst erklärte damals, dass die Worte über „Schweine im Kino“ nicht seine eigene Aussage seien, sondern lediglich ein Zitat, und verwies auf das „Zitatgesetz“. Er erläuterte, dass die Grenzbeamten, die den Film gesehen hatten, diesen Ausdruck als Protest gegen die Darstellung ihrer Arbeit im Film verwendet hätten. Dudas Kommentar löste eine breite Resonanz in der polnischen Gesellschaft und den Medien aus.
Die polnischen Behörden und die Europäische Union haben das belarussische Regime wiederholt beschuldigt, Migranten als politische Waffe zur Provokation von Krisen an der Grenze zu nutzen. Als Reaktion darauf richtete Polen eine vorübergehende Pufferzone an der Grenze zu Belarus ein, deren Geltungsdauer bis Dezember 2025 verlängert wurde. Zum Schutz gegen illegale Migration wurde zudem ein Sicherheitszaun errichtet, der Teil umfassender Sicherheitsmaßnahmen ist.
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