In Laufen in Bayern hat ein Gericht einen Schlussstrich unter einen der aufsehenerregendsten Fälle der Region gezogen. Nach Jahren der Ermittlungen und einem zuvor aufgehobenen Urteil wurde der 23-jährige Sebastian T, berichtet osteopathisch-leben.de unter Berufung auf bild.de. aus Aschau vollständig vom Vorwurf entlastet, an dem Tod der Medizinstudentin Hanna W. (23) beteiligt gewesen zu sein.
Die Jugendkammer kam zu dem Ergebnis, dass der Auszubildende keine Verbindung zum Tod der jungen Frau hatte. Das frühere Urteil aus dem Jahr 2024, das ihn zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilte, stützte sich ausschließlich auf belastende Aussagen eines Mithäftlings. Sebastian T. bestritt seine Beteiligung von Beginn an. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) den Schuldspruch aufgehoben hatte, wurde er aus der Haft entlassen – insgesamt verbrachte er 31 Monate im Gefängnis.

Das Verfahren wurde daraufhin vor dem Amtsgericht Laufen neu aufgerollt. Ursprünglich sollte das Urteil erst Mitte Dezember fallen, doch die Verhandlung wurde beschleunigt, weil neue Gutachten den Kern der Anklage erschütterten. Der renommierte forensische Psychologe Max Steller, mittlerweile 81 Jahre alt, stufte den Hauptbelastungszeugen als vollkommen unzuverlässig ein. Der Häftling Adrian M. hatte behauptet, T. habe ihm Ende 2022 beim Kartenspiel die Tat gestanden. Steller kam jedoch zu einem deutlichen Schluss: In diesen Aussagen lasse sich kein Anhaltspunkt für Wahrheit finden.
Daraufhin beantragte sogar die Staatsanwaltschaft einen Freispruch, obwohl sie weiterhin von einem Tötungsdelikt ausgeht. Die Verteidigung unter der Münchner Anwältin Regina Rick argumentierte hingegen, die Unschuld ihres Mandanten sei klar belegt und der Tod der Studentin könne auf einen tragischen Unfall zurückgehen.
Bei der Urteilsverkündung erklärte Richterin Heike Will, die Schuld von Sebastian T. sei nicht nachweisbar, weshalb er freizusprechen sei. Die Möglichkeit eines Unfalls wurde vom Gericht nicht weiter bewertet, da sie für die juristische Entscheidung keine Rolle mehr spielte – auch wenn dieser Punkt für die Familie unbefriedigend bleiben könne. Am Ende entschuldigte sich die Richterin ausdrücklich bei dem jungen Mann: Das Rechtssystem habe ihm eine schwere Ungerechtigkeit zugefügt, und im Verlauf der polizeilichen Ermittlungen seien Fehler passiert. „Wir möchten uns bei Ihnen entschuldigen“, sagte sie.
Vor dem Hintergrund solcher Ermittlungen rückt auch ein weiterer Fall in den Fokus, bei dem das BKA nach bundesweiten Bombendrohungen mehrere Wohnungen durchsucht und vier Verdächtige festgenommen hat.

