In Dresden wird derzeit ein aufsehenerregender Fall verhandelt: Ein Taxifahrer überlebte nur knapp einen Angriff mit einer Stichwaffe, berichtet osteopathisch-leben.de unter Berufung auf bild.de. Der Angeklagte räumt den Ablauf ein, spricht jedoch von Angstzuständen und Wahnvorstellungen.
Der Angriff im Taxi
Die Tat ereignete sich im Mai 2025 während einer Fahrt zu einem Hotel in Dresden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft griff ein 28-jähriger Flüchtling aus dem Iran den 54-jährigen Taxifahrer plötzlich von hinten an. Er schlug ihm zweimal auf den Kopf und drückte ihm anschließend eine Klinge an den Hals.

Durch den Angriff verlor das Taxi die Kontrolle und prallte gegen einen Bordstein. Trotz schwerer Verletzungen setzte sich der Fahrer mit Pfefferspray zur Wehr. Nach Einschätzung der Ermittler verhinderte genau das Schlimmeres.
Flucht und spätere Festnahme
Nach dem Zusammenstoß flüchtete der Angreifer zu Fuß vom Tatort. Wenig später wurde er festgenommen. Der Taxifahrer überlebte, erlitt jedoch schwere Verletzungen, die eine längere medizinische Behandlung erforderlich machten.
Vor dem Landgericht Dresden bestreitet der Angeklagte den Tatablauf nicht. Unklar bleibt jedoch, was ihn zu der Attacke trieb und in welchem psychischen Zustand er sich befand.
Seine Gründe für die Einreise nach Deutschland

Über einen Dolmetscher erklärte der Angeklagte, er sei 2015 nach Deutschland gekommen. Als Grund nannte er den Wunsch, Grafikdesign zu studieren. Richter Max Baumgarten fragte nach weiteren Motiven für die Flucht aus dem Iran, erhielt jedoch keine andere Antwort.
Ein Studium nahm der Mann nie auf. Er räumte außerdem ein, in Deutschland nie über längere Zeit gearbeitet zu haben. Auf Nachfrage erklärte er, zuletzt etwa im Jahr 2020 an seiner gemeldeten Adresse in Dresden gewohnt zu haben.
Leben zwischen Hotels und Bekannten
Danach habe er meist bei Freunden oder in Hotels übernachtet. In der Tatnacht war er auf dem Weg zu einem Hotel. Bei sich trug er nach eigenen Angaben 240 Euro Bargeld.
Für das Gericht sind diese Angaben relevant, weil sie Einblick in seine Lebensumstände kurz vor der Tat geben. Sie zeichnen das Bild eines instabilen Alltags ohne festen Wohnsitz.
Machete im Rucksack, Messer in der Jacke

Bei der Festnahme fanden die Ermittler eine Machete im Rucksack des Angeklagten. Der Vorsitzende Richter Herbert Pröls merkte an, dass das Mitführen einer solchen Waffe alles andere als gewöhnlich sei. Der Mann erklärte, er habe sie zur Selbstverteidigung dabeigehabt, obwohl er zuvor nie angegriffen worden sei.
Gleichzeitig behauptete er, bei der Tat kein Machetenblatt, sondern ein Messer benutzt zu haben. Auf Nachfrage beschrieb er dessen Länge mit den Händen. Der Richter entgegnete, dies entspreche in etwa der Größe eines kurzen römischen Schwertes.
Ein Loch in der Jacke für das Messer
Nach Darstellung des Angeklagten befand sich die Machete im Rucksack, das Messer hingegen trug er in der Jacke. Dafür habe er eigens ein Loch in das Futter geschnitten, damit die Klinge Platz habe. Dieser Umstand warf neue Fragen zur Vorbereitung der Tat auf.
Das Gericht prüft nun, ob es sich um eine spontane Eskalation handelte oder um ein bewusstes Vorgehen.
Drogen, Bewährung und Vorstrafen
Medienberichten zufolge stand der Mann zur Tatzeit unter Bewährung und war bereits vorbestraft. Er gab an, täglich Heroin konsumiert zu haben, zudem Alkohol und andere Drogen. Vom Jobcenter erhielt er rund 500 Euro im Monat.
Seinen eigenen Angaben zufolge geriet er durch den dauerhaften Drogenkonsum zunehmend in einen psychischen Ausnahmezustand. Die Kontrolle über die Realität sei ihm entglitten.
Wahnvorstellungen während der Fahrt
Während der Taxifahrt verständigte sich der Angeklagte mit dem Fahrer, einem Syrer, überwiegend mit Gesten. Er erklärte, er habe geglaubt, man wolle ihn betäuben, um ihm Organe zu entnehmen und zu verkaufen. Außerdem habe er sich verfolgt gefühlt von Menschen, die annahmen, er besitze Geld.
Diese Vorstellungen, so der Angeklagte, hätten letztlich den Angriff ausgelöst. Ob sie Ausdruck einer schweren psychischen Erkrankung sind, sollen Gutachten klären.
Die Entscheidung des Gerichts

Nun muss das Gericht entscheiden, ob der Angeklagte schuldfähig ist. Zentrale Bedeutung haben dabei psychiatrische Gutachten, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche paranoide Schizophrenie.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, droht dem Mann eine zeitlich unbegrenzte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Damit steht nicht nur ein Urteil an, sondern eine Entscheidung über seine langfristige Zukunft.
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