In Deutschland steht in dieser Woche die Reform der sogenannten „Aktivrente“ – einem zentralen Bestandteil des Rentenpakets der Bundesregierung – zur abschließenden Beratung an, berichtet osteopathisch-leben.de unter Berufung auf t-online.de. Die Abgeordneten werden erstmals öffentlich bewerten, wie das neue Modell funktionieren soll und warum ein Teil der Rentnerinnen und Rentner faktisch nicht von den Vorteilen profitieren kann.
Das Rentenpaket der Bundesregierung befindet sich in seiner Endphase: Das Gesetz zur Sicherung des Rentenniveaus und zur „Mütterrente“ hat bereits die erste Lesung im Bundestag bestanden, und der Entwurf zur Aktivrente wird an diesem Freitag diskutiert. Die Reform sorgt von Beginn an für Streit, da Kritiker vor höheren Haushaltskosten warnen, die die erwarteten Einnahmen übersteigen könnten. Für zusätzliche Kontroversen sorgt die Tatsache, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen von der Regelung ausgeschlossen werden sollen, was die Gesamtwirkung der Reform beeinflussen könnte.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, weiterarbeiten und Beiträge in die Sozialversicherung einzahlen, bis zu 2000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen können – zusätzlich zum Grundfreibetrag. Selbständige Rentner sollen hingegen keinen Zugang zu diesem Modell erhalten, was zu einem der strittigsten Punkte der Reform geworden ist.
Hohe Risiken und unklare Folgen
Die Bundesregierung begründete diese Entscheidung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen. Man sehe das größte Potenzial zur Erhöhung der Beschäftigung bei Personen, die sozialversicherungspflichtig arbeiten. Unter Selbständigen sei der Anteil derer, die auch nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten, bereits sehr hoch – sie würden daher deutliche Steuervorteile erhalten, ohne die Beschäftigung insgesamt zu steigern. Dies würde, so die Regierung, zu zusätzlichen Mindereinnahmen für den Staat führen. Die Grünen halten den Ausschluss hingegen aus verfassungsrechtlicher Sicht für fragwürdig.
Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das im Auftrag des Grünen-Abgeordneten Sascha Müller erstellt wurde, gebe es keine ausreichende Begründung für die Ungleichbehandlung von abhängig Beschäftigten und selbständigen Rentnern. Beide Gruppen könnten gleichermaßen dazu beitragen, den Fachkräftemangel zu verringern, weshalb unterschiedliche Regelungen der Zielsetzung der Reform widersprechen.
Haltung der Merz-Regierung und rechtliche Argumente

Das Kabinett von Bundeskanzler Friedrich Merz vertritt die gegenteilige Auffassung. In seiner Stellungnahme betont die Regierung, dass der Gesetzgeber unterschiedliche Regelungen für verschiedene Gruppen treffen dürfe, wenn dies wirtschaftlichen oder sozialen Zielen dient. Die Aktivrente solle ausdrücklich dazu beitragen, die Erwerbstätigkeit im höheren Lebensalter zu fördern, doch lasse sich der tatsächliche Effekt schwer vorhersagen. Dabei verweist die Regierung auf internationale Beispiele – etwa Schweden, wo eine Steuerentlastung für über 65-Jährige im Jahr 2007 die Beschäftigung deutlich erhöht habe.
Dennoch bleiben die Einschätzungen zur Wirksamkeit widersprüchlich. Der Gesetzesentwurf rechnet mit Steuermindereinnahmen in Höhe von rund 890 Millionen Euro jährlich. Damit das Modell für den Staat finanziell tragfähig wird, müssten etwa 75.000 zusätzliche Rentnerinnen und Rentner in den Arbeitsmarkt zurückkehren. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung arbeiten derzeit bereits über 280.000 Menschen im Rentenalter sozialversicherungspflichtig – sie würden also profitieren, ohne die Beschäftigung auszuweiten, was zusätzliche Haushaltsbelastungen verursacht.
Warnungen vor wachsender Ungleichheit
Auch die Deutsche Rentenversicherung betrachtet die Entwicklung kritisch. Ihre stellvertretende Vorstandsvorsitzende Anja Piel warnte, dass die Aktivrente soziale Ungleichheiten verstärken könnte, da besonders gesunde, gut abgesicherte und überdurchschnittlich verdienende Arbeitnehmer von der Steuererleichterung profitieren. Laut dem aktuellen Regierungsbericht zum Rentenversicherungsstand gehören hochbezahlte Beschäftigte überproportional zu jener Gruppe, die auch nach 65 weiterarbeitet. Ihr durchschnittliches Einkommen liegt bei über 2500 Euro, was die Steuerprämie besonders attraktiv macht.
Piel betonte zudem die Notwendigkeit, die Reform nach zwei bis drei Jahren zu überprüfen, um festzustellen, ob die Aktivrente tatsächlich zur Fachkräftesicherung beiträgt oder vielmehr zusätzliche Steuerausfälle und eine mögliche Selbstausbeutung älterer Arbeitnehmer begünstigt.
Bekommen Selbständige eine zweite Chance?
Die Bundesregierung plant, die Wirkung der Reform bis Ende 2029 umfassend zu evaluieren. Im Bericht heißt es, dass geprüft werden soll, ob die Einbeziehung selbständiger Rentnerinnen und Rentner zu einem weiteren Anstieg der Beschäftigung beitragen könnte. Laut dem Rentenversicherungsbericht 2024 stellen Selbständige rund ein Viertel der wirtschaftlich aktiven Personen im Rentenalter, und ein Teil von ihnen erzielt Einkommen von mehr als 3000 Euro. Daher bleibt die Frage einer Erweiterung der Steuerprämie auf diese Gruppe offen und könnte Gegenstand weiterer Reformüberlegungen werden.
Die aktuelle Rentendebatte fügt sich in eine Reihe weiterer Reformschritte ein, über die auch die Einigung der Bundesregierung auf den reformierten Wehrdienst berichtet.

